Privatklinik Wyss
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Versicherungskonditionen

Patientinnen und Patienten mit obligatorischer Krankenpflegeversicherung (Grundversicherung) können ihr Spital in der Schweiz unter allen Listenspitälern frei wählen. Die Privatklinik Wyss ist ein Listenspital des Kantons Bern und somit werden die Kosten für den stationären Aufenthalt vollständig anteilsmässig durch den Wohnkanton und die Grundversicherung gedeckt.

Vorsicht: Bei Patientinnen und Patienten, die ihren Wohnsitz nicht im Kanton Bern haben, bezahlen der Kanton und die Grundversicherung unter Umständen lediglich jene Kosten, die bei gleicher Behandlung im Wohnkanton anfallen würden. Eine allfällige Differenz muss von der Zusatzversicherung (allgemein ganze Schweiz, Halbprivat, Privat) oder durch die Patientinnen bzw. Patienten selber getragen werden.

Patientinnen und Patienten mit einer Zusatzversicherung Halbprivat oder Privat profitieren über mannigfaltige Mehrleistungen namentlich im Bereich der Zugänglichkeit zu Therapien, der Hotellerie und des Komforts.
Diese Mehrleistungen können sich Patientinnen und Patienten ohne die entsprechende Zusatzversicherung auch leisten, indem sie sich ein so genanntes Upgrade leisten.
Die Patientinnen und Patienten werden gebeten, allfällige Vorbehalte im Zusatzversicherungsvertrag vor dem Eintritt mit der Krankenkasse abzuklären.

Wenn Sie sich über die Vorzüge einer Zusatzversicherung informieren möchten, finden Sie unter www.zusatzversichert.ch weitere Informationen.

Für Fragen im Zusammenhang mit den Versicherungskonditionen steht die Administration der Privatklinik Wyss gerne zur Verfügung.