Richtlinie für Personalvermittlungen und Dritte

Richtlinie für Personalvermittlungen und Dritte

Wir freuen uns über Ihr Interesse an einer Zusammenarbeit mit der Privatklinik Wyss AG. Bitte beachten Sie die geltende Richtlinie für eine Zusammenarbeit mit Personalvermittlungen und Dritten.

Diese Richtlinie gilt für alle an die Privatklinik Wyss AG eingereichten Bewerbungen durch Personalvermittlungen/Dritte, unabhängig der gewählten Kanäle für die Zustellung der Unterlagen. 

Unaufgefordert eingereichte oder vorab durch Personalvermittlungen/Dritte präsentierte Bewerbungsdossiers werden von der Privatklinik Wyss AG weder berücksichtigt noch geprüft und ungesehen gelöscht. Eine Zusammenarbeit mit Personalvermittlungen/Dritten erfolgt ausschliesslich auf Grundlage eines zuvor erteilten schriftlichen Auftrags durch die Privatklinik Wyss AG. Ohne einen solchen Auftrag sind sämtliche Ansprüche – insbesondere auf eine Vermittlungsprämie oder sonstige Entschädigungen, gleich welcher Art – ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn eine vorgeschlagene Person, deren Dossier unaufgefordert oder vorab eingereicht wurde, zu einem späteren Zeitpunkt über einen anderen Weg (z. B. durch direkte Bewerbung) bei uns angestellt wird.

Für Fragen zu der Richtlinie für Personalvermittlungen und Dritte oder bei einer gewünschten Zusammenarbeit wenden Sie sich bitte an: obfc:isAqlxztt/di:obfc